Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
Aktualisiert am 1. September 2026
Kurz
- Dieser Text gilt, wenn ein Unternehmen Lumeton GmbH als Auftragsverarbeiterin einsetzt (z. B. Schnitt fremder personenbezogener Aufnahmen).
- Viele Studioverträge sind eigenverantwortliche Verarbeitung; dann greift dieser AVV nicht automatisch.
- Unteraufträge: Hetzner Online GmbH (Hosting), FormSubmit (Formulare, nur Website).
- Weisungen schriftlich an hallo@lumeton.click.
1. Rollen
Kunde = Verantwortliche Stelle. Lumeton GmbH = Auftragsverarbeiterin nur soweit ausdrücklich so beauftragt. Aufnahme eigener Produktionsverträge, in denen Lumeton über Zwecke mitentscheidet, bleibt Verantwortlichkeit oder gemeinsame Verantwortung nach gesonderter Vereinbarung.
2. Gegenstand
Speicherung, Schnitt, Farbe, Mix, Übergabe von Bild- und Tondateien, die Personen zeigen. Dauer: Vertragszeit plus Archiv 18 Monate, sofern der Kunde keine kürzere Frist weist.
3. Weisungen
Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung, außer gesetzliche Pflicht. Zweifelhafte Weisungen legen wir zurück und fragen nach.
4. Sicherheit
Zutrittskontrolle zum Atelier nach Vereinbarung, verschlüsselte Übergabelinks mit Sieben-Tage-Frist, lokale Platten ohne Aufkleber mit Klarnamen im Transit.
5. Unteraufträge
Genehmigt: Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (Hosting der Website, nicht automatisch des Filmarchivs). FormSubmit für Website-Formulare. Weitere Unteraufträge nur mit Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Information.
6. Unterstützung
Wir unterstützen bei Betroffenenanfragen, soweit sie die Auftragsdaten betreffen, und bei Meldepflichten. Prüfungen nach Anmeldung in der Lychener Straße 47 während der Öffnungszeiten.
7. Ende
Nach Ende der Verarbeitung Löschung oder Rückgabe nach Weisung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrung. Standardarchiv 18 Monate gilt nur, wenn der Kunde nicht widerspricht.
8. Haftung und Recht
Art. 82 DSGVO. Ergänzend AGB. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand Berlin für Kaufleute.
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